Aufwendung über Rechnung erfassen


Die Aufwendungen, die in einer Betriebskostenabrechnung umgelegt werden, können an verschiedenen Stellen erfasst werden.

Im Modul "Abrechnung" kann unter "Lieferanten" - "Rechnungen" eine Lieferantenrechnung manuell über "Anlegen" angelegt werden oder über "Hochladen" kann ein Rechnungsdokument hochgeladen und erfasst werden.

Wenn Sie als Produkt "laufende Betriebskosten" auswählen, wird das Konto "4228 Miet- und Pachtnebenkosten (gewerbesteuerlich nicht zu berücksichtigen)"und die Steuer "0% Pflichtbefreit" ausgewählt. Passen diese Vorgaben nicht, können Sie das Produkt anpassen oder ein eigenes Anlegen.

Damit aus der Rechnung eine Aufwendung wird, muss die Rechnung gespeichert werden. Dann haben Sie untere "Aktion" die Möglichkeit die Rechnung als Aufwendung zu erfassen.


Zur Aufwendung müssen Sie erfassen, welchem Objekt, welcher Kostenart und welcher Periode Sie zugeordnet wird.
Über den Betrag ist es möglich eine Rechnung auf mehrere Objekte zu verteilen. 


Die Aufwendungen werden im Modul "Verwaltung" unter "Abrechnung" - "Aufwendungen" nach Objekten gruppiert gesammelt. An die dieser Stelle könnten auch Aufwendungen ohne Rechnung erfasst werden.


Markierte Aufwendungen können über "Aktion" - "Kosten umlegen" auf die Mieter umgelegt werden.

Die umgelegten Kosten erscheinen als Journaleinträge unter "Abrechnung" - "Journal".


ⓘ Typische Fehlerquellen, wenn die Aufwendungen nicht wie gewünscht umgelegt werden

  • Kostenart: die ausgewählte Kostenart ist nicht auf dem Nutzungsverhältnis hinterlegt
  • Periode: in der ausgewählten Periode gab es kein(e) Nutzungsverhältnis(se)


(Stand 03/2023): Beim Umlegen der Kosten werden zum jetzigen Zeitpunkt nur Objekte bis in die 3. Hierarchieebene (z.B. Wohnkomplex - Gebäude - Wohnung) gepaart mit Hauptnutzungen berücksichtigt.