Aufwendungen und Vorauszahlungen in der Verwaltung erfassen


Aufwendungen können in der Verwaltung -> Abrechnung -> Aufwenungen erfasst werden

Bei der Erfassung der Aufwenungen ist die Umsatzsteuer zu beachten.

Wenn Sie nicht zur Umsatzsteuer optieren, erfassen Sie den Betrag inkl. Umsatzsteuer und wählen 0% Umsatzsteuer aus. Andernfalls tragen Sie den Nettobetrag und z.B. 19% Umsatzsteuer ein.

An dieser Stellen können Dokumente, z.B. Rechnungen, hinterlegt werden, die der Betriebskostenabrechnung später beigefügt werden können.


Vorauszahlungen erfassen


Vorauszahlungen werden als negativer Journaleintrag erfasst.

Die Vorauszahlungen können in einem Eintrag für den gesamten Zeitraum erfasst werden. 




ⓘ Typische Fehlerquellen, wenn die Aufwendungen nicht wie gewünscht umgelegt werden

  • Kostenart: die ausgewählte Kostenart ist nicht auf dem Nutzungsverhältnis hinterlegt
  • Periode: in der ausgewählten Periode gab es kein(e) Nutzungsverhältnis(se)


ⓘ  (Stand 03/2023): Beim Umlegen der Kosten werden zum jetzigen Zeitpunkt nur Objekte bis in die 3. Hierarchieebene (z.B. Wohnkomplex - Gebäude - Wohnung) gepaart mit Hauptnutzungen berücksichtigt.